Tax & Legal17 May 20268 min read
7 % Mehrwertsteuer auf Speisen ab 1.1.2026 — Kassen-Umstellung in 10 Minuten
Germany's reduced 7 % VAT on hospitality food in 2026 — how to switch your POS in 10 minutes
By the Vetka team · {{publication_date}}
Am 1. Januar 2026 fällt die Mehrwertsteuer auf Speisen im Restaurant von 19 % zurück auf 7 %. Die Umstellung am Kassensystem ist keine Projektarbeit — sie ist eine Einstellung. Wenn sie sauber gebaut ist.
TL;DR
- Was sich ändert: Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 sinkt der Mehrwertsteuersatz auf Speisen mit Verzehr im Restaurant ab dem 1.1.2026 von 19 % auf 7 % (§ 12 UStG, neu gefasst).
- Wer betroffen ist: Jedes gastronomische Unternehmen mit Sitzplätzen — Restaurants, Cafés, Bars mit Speisenkarte, Bäckereien mit Sitzecke, Hotels mit Restaurantbereich, Foodtrucks mit Verzehrstelle.
- Was nicht betroffen ist: Getränke (bleiben bei 19 %), reines Take-away und reine Lieferung (waren ohnehin bei 7 %), Trinkgelder und durchlaufende Posten.
- Wie lang die Umstellung dauert: Wenn die Kasse für solche Steueränderungen gebaut ist — rund zehn Minuten, einmalig, vor Öffnung am 1.1.2026. Wenn nicht, ein Vorgang über mehrere Tage mit Steuerberater-Eskalation.
Section 1 — Was hat sich geändert?
Plain English first. The German Bundestag has passed the Steueränderungsgesetz 2025, which amends § 12 UStG and restores the reduced 7 % VAT rate on hospitality food consumed on-premise. The rate was temporarily reduced during the pandemic, returned to 19 % in 2024, and is now structurally set back to 7 % from 1 January 2026. Drinks remain at the standard 19 % rate. Take-away food was already at 7 % under the pre-existing rule and is unaffected by the change. The change is permanent in the law as written — not a temporary relief — and it applies uniformly across the federal territory.
Auf Deutsch. Mit Wirkung zum 1.1.2026 wird der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % auf Speisen mit Verzehr im Restaurant eingeführt (§ 12 Abs. 2 UStG, neue Fassung). Die Trennung zwischen Speisen (7 %) und Getränken (19 %) bleibt bestehen — auch wenn beides am selben Tisch konsumiert wird, muss am Bon weiterhin getrennt ausgewiesen werden. Die Regelungen zur Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und § 146a AO bleiben unverändert; die TSE-Signatur muss die neue Steuerzuordnung korrekt mitführen, sonst ist der Bon formal nicht GoBD-konform.
Section 2 — Wen betrifft das konkret?
Wer am 1.1.2026 etwas an seiner Kasse einstellen muss:
-
Restaurants mit klassischem Tischservice.
-
Cafés mit Sitzplätzen — auch wenn der Großteil des Umsatzes Kaffee (Getränk, bleibt 19 %) ist, die Speisenkarte (Kuchen, Frühstück, Sandwiches im Verzehr) muss umgestellt werden.
-
Bars mit Speisekarte (Tapas, Burger, kleine Karten).
-
Eisdielen mit Sitzplätzen — Eis im Becher zum Verzehr vor Ort: 7 %. Eis im Hörnchen zum Mitnehmen: war ohnehin 7 %.
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Bäckereien mit Sitzecke / Stehtischen — die belegten Brötchen, der Snack mit Verzehr im Lokal.
-
Foodtrucks mit eingerichteter Verzehrstelle (Stehtische, Sitzmöglichkeit gehören zur Betriebsstätte).
-
Pizzerie mit Restaurantbetrieb.
-
Hotels mit eigenem Restaurantbereich — F & B-Outlets müssen einzeln umgestellt werden. Wen die Änderung nicht betrifft:
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Reine Lieferdienste ohne Sitzplätze — bereits bei 7 %.
-
Reine Take-away-Konzepte ohne Verzehrmöglichkeit — bereits bei 7 %.
-
Catering ohne integrierte Serviceleistung — bereits bei 7 %.
-
Getränke — bleiben bei 19 %, kategorieübergreifend. Die feine Linie zwischen "Verzehr im Restaurant" und "Take-away" bleibt erhalten und folgt der bisherigen BFH-Rechtsprechung: entscheidend ist, ob eine geeignete Verzehrvorrichtung bereitgestellt wird.
Section 3 — Was muss am Kassensystem geändert werden?
Die operative Umstellung berührt mehrere Ebenen — und genau hier scheitern Umstellungen meistens, weil eine Ebene vergessen wird. Die vollständige Liste:
- Mehrwertsteuerzuordnung pro Artikel-Kategorie. Jeder Artikel der Speisekarte muss auf 7 % (Verzehr vor Ort) bzw. 7 % (Take-away, bereits gesetzt) zugeordnet sein. Getränke bleiben auf 19 %.
- Speisekarte neu rendern oder neu drucken. Wer Bruttopreise auf der Karte ausweist — und das tun fast alle DACH-Betriebe — muss entscheiden: Bruttopreise gleich lassen (Marge geht an den Operator) oder Bruttopreise senken (Vorteil an den Gast).
- DSFinV-K-Mapping aktualisieren. Die einheitliche Schnittstelle für die Finanzverwaltung erwartet die korrekten Steuersatz-Codes pro Position. Der Code für 7 % war zwischen 2024 und Ende 2025 für Speisen vor Ort nicht in Verwendung — er muss reaktiviert werden, sonst lehnt eine Kassennachschau den Datensatz ab.
- Z-Bericht-Layout. Auf dem Tagesabschluss erscheint die 7 %-Zeile für Speisen wieder. Das Layout muss diese Zeile zeigen, sonst stimmt die Steuersumme optisch nicht mit dem DSFinV-K-Export überein.
- Verfahrensdokumentation. Die GoBD verlangt eine schriftliche Dokumentation der Kassenkonfiguration. Die Änderung vom 1.1.2026 muss als datierter Eintrag in der Verfahrensdokumentation erscheinen — mit Vorher-/Nachher-Stand der Steuersätze pro Kategorie.
- Steuerberater-Übergabe. Der Dezember-Abschluss 2025 (letzter Monat mit 19 % auf Speisen) und die Januar-Eröffnung 2026 (erster Monat mit 7 % auf Speisen) müssen den Schnitt sauber abbilden. Das bedeutet: kein offener Vorgang über Mitternacht, sauberer Z-Bericht am 31.12., neuer Z-Bericht-Zähler am 1.1. Wer diese sechs Punkte nicht zusammen denkt, hat in der ersten Januarwoche einen Termin mit der Steuerberaterin und ein paar offene Fragen.
Section 4 — Die 10-Minuten-Umstellung in Vetka
So sieht der Vorgang in der Praxis aus — am Morgen des 1.1.2026, vor Öffnung, einmalig:
- Minute 1–2. Settings → MwSt → "Bulk-Bearbeitung" öffnen. Die Kasse zeigt alle Artikel-Kategorien mit aktuellem Steuersatz auf einer Übersichtsseite.
- Minute 3–5. 7 % auf alle Speisen-Kategorien anwenden — entweder per Kategorie-Toggle (Vorspeisen, Hauptspeisen, Desserts, Snacks, Frühstück) oder per Drag-Select für gemischte Karten. Die Änderung ist vorgemerkt, aber noch nicht aktiv.
- Minute 6. Getränke-Kategorien kontrollieren — der Bestätigungsdialog zeigt explizit: "Getränke bleiben bei 19 %". Ein Klick zur Bestätigung.
- Minute 7–8. Speisekarte-Vorschau und Reservierungsseite werden automatisch neu gerendert. Bruttopreise bleiben sichtbar gleich; nur Nettopreise und Steueranteil verändern sich im Hintergrund. Wer Bruttopreise an den Gast weitergeben will, ändert sie hier in einem zweiten Schritt.
- Minute 9. Die Verfahrensdokumentation wird automatisch um einen datierten Eintrag erweitert: "1.1.2026, 07:30 Uhr — Umstellung MwSt Speisen 19 % → 7 % gemäß § 12 UStG / Steueränderungsgesetz 2025." Vorher-/Nachher-Snapshot wird mitarchiviert.
- Minute 10. Test-Bon erzeugen — eine Speise und ein Getränk im selben Vorgang. Verifizieren, dass die TSE beide Steuerzeilen korrekt signiert (7 % auf Speise, 19 % auf Getränk, getrennte Ausweisung). DSFinV-K-Export einmal probehalber ziehen, um sicherzugehen. Fertig. Tür auf, erstes Frühstück.
Das ist nicht so gemeint, dass jede Kasse so funktioniert — das ist gemeint, wie der Vorgang aussieht, wenn die Kasse für solche Steuerwechsel gebaut wurde. Mehr zur Architektur dahinter steht in unserem Leitfaden zu GoBD für die Gastronomie.
Section 5 — Common mistakes Operators make
Die wiederkehrenden Fehler bei jeder Steuerumstellung:
- Preise ändern ohne MwSt-Anpassung. Operator senkt Bruttopreise auf der Karte, vergisst aber den hinterliegenden Steuersatz umzustellen. Ergebnis: Nettoumsätze und Marge stimmen im Reporting nicht mehr. Die Steuerberaterin findet das spätestens beim Quartalsabschluss.
- Getränke-Trennung vergessen. Die Karte wird pauschal auf 7 % gesetzt — Cola, Bier und Wein laufen plötzlich mit 7 % statt 19 %. Das ist eine falsche Steuererklärung und führt zu Nachzahlungen plus Verspätungszinsen.
- Mid-shift umstellen. Die Umstellung passiert während des laufenden Betriebs. Offene Vorgänge brechen, die TSE-Signaturkette wird unsauber, ein Z-Bericht steht halb im alten, halb im neuen Steuerregime. Immer vor Öffnung umstellen, nie zwischen zwei Bons.
- Verfahrensdokumentation nicht aktualisiert. Bei einer Kassennachschau verlangt der Prüfer den datierten Konfigurations-Trail. Fehlt der Eintrag zum 1.1.2026, ist der Vorwurf der unvollständigen Verfahrensdokumentation schwer auszuräumen.
- Steuerberater nicht informiert. Die Buchhaltung erwartet im Januar plötzlich 7 %-Speisen-Buchungen und weiß nichts davon. Eine kurze E-Mail mit dem Verfahrensdokumentations-Eintrag im Anhang reicht — aber sie muss verschickt werden.
Section 6 — If you're on a legacy POS
Wer bis Ende Dezember 2025 noch auf einer älteren iPad-Kasse oder einer klassischen DACH-Till läuft, sollte beim Anbieter drei konkrete Fragen klären — schriftlich, mit Antwortfrist vor dem 20.12.2025:
- Wo in den Einstellungen liegt die Mehrwertsteuerzuordnung? Lässt sie sich per Kategorie ändern oder muss jeder Artikel einzeln angefasst werden? Bei 800 Artikeln entscheidet das über zehn Minuten oder zwei Tage.
- Aktualisiert das System die DSFinV-K-Codes automatisch? Wenn nein, muss die Konfiguration manuell oder über Export-Mapping nachgezogen werden. Das ist der Punkt, an dem die meisten Probleme entstehen.
- Wird die Verfahrensdokumentation automatisch aktualisiert? Wenn nein, braucht es einen schriftlichen Anhang mit Datum, Uhrzeit, Vorher-/Nachher-Stand pro Kategorie — als PDF zur Aufbewahrung mindestens zehn Jahre. Wenn auf eine dieser drei Fragen keine klare Antwort kommt, ist der 1.1.2026 ein guter Anlass, das System zu wechseln. Unsere Notizen zum Wechselvorgang stehen unter /migration.
Section 7 — Pricing strategy implications
Die Steuersenkung von zwölf Prozentpunkten auf Speisen ist eine strategische Entscheidung, nicht nur eine Kassenkonfiguration. Der Gesetzgeber zwingt niemanden, die volle Reduktion an den Gast weiterzugeben — manche Betriebe werden sie absorbieren (Marge zurückgewinnen, die in den Energie- und Wareneinsatz-Jahren verloren ging), andere werden teilweise oder vollständig weitergeben (Bruttopreise senken, Wettbewerbspositionierung schärfen).
Beide Wege sind legitim. Was zählt: die Kasse muss in jedem Fall buchhalterisch korrekt sein. Bruttopreise auf der Karte bleiben für den Gast lesbar — Nettopreise und Steueranteil verändern sich im Hintergrund. Wer die Bruttopreise senkt, kommuniziert es klar (kleiner Aushang, Hinweis auf der digitalen Karte). Wer sie hält, kommuniziert gar nichts und nutzt den Effekt für die eigene Marge. Beide Optionen erfordern dieselbe technische Umstellung in der Kasse — die Geschäftsentscheidung liegt darüber.
Closing
Vetka wurde gebaut, damit Compliance-Änderungen operativ trivial bleiben. Die MwSt-Umstellung zum 1.1.2026 ist eine Einstellung — und das System trägt jede nachgelagerte Konsequenz mit: DSFinV-K-Mapping, Speisekarte, Reservierungsseite, Verfahrensdokumentation, Z-Bericht-Layout, TSE-Signatur. Die Operator-Seite denkt über Preisstrategie nach, nicht über Engineering.
Mehr zur Plattform unter /vetka-app. Wer von einer Bestandskasse umsteigen will, findet die Schritte unter /migration. Und wer den umliegenden Compliance-Rahmen sauber verstehen will, liest unseren Leitfaden zu GoBD für die Gastronomie.
Am 1.1.2026 um 07:30 Uhr soll die Frage nicht lauten "Funktioniert die Kasse?", sondern "Wie machen wir auf?".
Tags: compliance · mehrwertsteuer · daily-operations · germany
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